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Finanzlexikon: fiskus

fiskus

Fiskus nennt man den Staat in seiner Rolle als Wirtschaftssubjekt (Gegensatz: Staat in seiner Rolle als Hoheitsträger). Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter "Fiskus" allerdings oft ausschliesslich die Finanzverwaltung verstanden. Dies rührt von einer früheren juristischen Unterscheidung her, die heute nicht mehr getroffen wird. Weiterhin gebräuchlich ist er als Bezeichnung für den nicht hoheitlichen Teil der staatlichen Forstverwaltungen und deren Waldflächen.

Der Begriff ist nützlich zur Abgrenzung der zwei genannten, grundsätzlich verschiedenen Rollen des Staates. Wenn der Staat "als Fiskus" (fiskalisch) handelt (z.B. bei Beschaffungen für die Verwaltung oder wenn er Grundstücke verkauft), ist er genau so dem allgemein geltenden Recht unterworfen wie jeder Bürger oder jedes Unternehmen und kann z.B. im Streitfall auch genau so vor den Zivilgerichten verklagt werden.

In der Volkswirtschaftslehre wird der fiskalisch handelnde Staat vor allem unter dem Aspekt betrachtet, dass er große Vermögensmassen bindet und/oder bewegt und damit Einfluss auf die Volkswirtschaft nimmt.

Aktiv handelnd in der Volkswirtschaft durch Aneignung und Verteilung. Fiskal-Politik als Weiterung politischer Einflussnahme auf die Wirtschaft. Griechisch für Korb als Kasse.

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